Home
KOZARAC-S.MOST-KLJUC
LINIJA BASEL-SARAJEVO
Bosnien Rundreise
Info Bosnien-Herzegowina
 Touristische Attraktionen
Europapark
Partner Agenturen
Reisen mit dem Car
Kontakt
Allgemeine Bedingungen



Reisen im Car
Im Car reisen Sie bequem und stressfrei :Ein moderner Car garantiert Ihnen höchsten ReisekomfortEin regelmässiger Wartungs- und Unterhaltservice sorgt für Ihre Sicherheit.Ein erfahrenes Team bemüht sich während der Fahrt um Ihr Wohlbefinden.


Fahrpersonal
 
Der Carchauffeur - ein Garant für Ihre Sicherheit

Carchauffeure sind bestens ausgebildete Berufsleute, die sich ihrer grossen Verantwortung jederzeit bewusst sind.

Carchauffeure sind fit und gesund. Ihre körperliche und gesundheitliche Verfassung wird anlässlich eines periodisch durchgeführten, vertrauensärztlichen Checks kontrolliert.
 

Ihr Carchauffeur benötigt eine geregelte Arbeitszeit

Der moderne Strassenverkehr stellt hohe Anforderungen an jeden Verkehrsteilnehmer. Dies gilt ganz besonders auch für den Carchauffeur.

Seine tägliche Lenkzeit ist auf neun Stunden beschränkt. Zweimal wöchentlich ist eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden zulässig.

Ein Fahrtenschreiber zeichnet jede Bewegung des Cars auf und dokumentiert, ob der Fahrer die ihm gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten hat.

Jede Tagesfahrt und Tagesetappe ist daher so berechnet, dass sie in der erlaubten täglichen Fahrzeit bequem bewältigt werden kann und Ihrem Fahrer anschliessend ausreichend Ruhezeit zur Entspannung und Regeneration verbleibt.

Nach Reisebeginn geäusserte Sonderwünsche können deshalb nur im Rahmen der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten erfüllt werden.
 

Pausen gehören auch dazu

Ausreichende Pausen während einer Fahrt tragen zur Entspannung und zum allgemeinen Wohlbefinden bei und fördern so die Konzentrationsfähigkeit. Für den Carchauffeur sind diese kleinen Auszeiten deshalb besonders
Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihr Carchauffeur nach spätestens 4,5 Stunden die Fährt für mindestens 45 Minuten unterbrechen muss. Möglich wären auch drei kleinere Pausen zu je 15 Minuten.
 

Ausreichend Erholung für alle

Ausreichend Schlaf ist die Voraussetzung für hohe Leistungsfähigkeit. Auch der Carchauffeur benötigt ihn für seine tägliche Arbeit. Nur eine „Mütze voll Schlaf“ reicht nicht aus, um am nächsten Morgen wieder ausgeruht und erholt hinter dem Lenkrad zu sitzen.

Zwischen zwei Tagesfahrten stehen dem Carchauffeur daher regelmässig elf Stunden Ruhezeit zu, dreimal in der Woche darf er diese jedoch auf neun Stunden verkürzen.

Eine Sonderregel, durch die sich die tägliche Ruhezeit Ihres Carchauffeurs auch in zwei oder drei Abschnitte aufteilen lässt, ermöglicht eine flexiblere Reiseplanung. Einer der Abschnitte muss jedoch mindestens acht Stunden betragen. Insgesamt sind bei dieser Sonderregelung allerdings zwölf und nicht nur elf Stunden Gesamtruhezeit vorgeschrieben.
 

Auf langen Strecken: ein zweiter Carchauffeur

Wenn sich zwei Carchauffeure am Lenkrad ablösen, wird es möglich, längere Distanzen am Stück zurückzulegen. Aber auch hier gibt es gesetzliche Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten.

So gilt die Pausenregelung natürlich auch für den zweiten Fahrer. Da aber immer nur ein Fahrer am Steuer sitzt, darf die Schichtzeit bei zwei Carchauffeuren auf bis zu 22 Stunden ausgedehnt werden. Spätestens danach müssen aber beide für mindestens acht Stunden ruhen. Während dieser Zeit steht der Car. Wundern Sie sich nicht, wenn ein zweiter Fahrer unterwegs zu- bzw. aussteigt und Sie nur auf einem Teilstück der Reise begleitet.

Auch bei einem solchen Wechselspiel sind die Fahrer verpflichtet, sich jederzeit an die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeitregelungen zu halten.

 
Fahrzeug
 
Sicherheitsgurten

Neue Reisecars sind mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Seit April 2004 wird das Nichtanlegen des Gurtes durch die Kontrollorgane auch mit Bussgeld geahndet. Bitte schnallen Sie sich deshalb bei jeder Fahrt an. Es dient Ihrer Sicherheit (in der Schweiz gibt es noch keine obligatorische Gurtentragpflicht).


Bussicherheit Im Personenverkehr getötete Insassen
pro Mrd. Personenkilometer 2002.



Jährliche Kontrollen durch die kantonalen Strassenverkehrsämter

Alle Reisecars werden jährlich durch das zuständige Kantonale Strassenverkehrsamt zu einer obligatorischen Kontrolle aufgeboten. Dabei legen die Experten ganz besonderen Wert auf einen einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit des Fahrzeuges, wie auch auf die fehlerlose Funktion des Fahrtenschreibers.

Geschwindigkeit kennt GrenzenImmer schneller immer weiter, denn Zeit ist schliesslich Geld - ein Motto, das uns allen im täglichen Leben oft begegnet. Auch beim Reisen spielt die Geschwindigkeit eine Rolle. Dabei ist manchmal die Verlockung gross, den Fahrer zu höheren Geschwindigkeiten zu animieren. Aber schnell ist schnell zu viel.

Eine Carfahrt ist nicht die schnellste Art des Reisens, bedeutet dafür aber Entspannung und Erlebnis von Anfang an. Aufgrund ihrer sicheren Konstruktionsweise dürfen Cars auf unseren Autobahnen bis zu 100 km/h schnell fahren. Dies gilt auch für viele andere europäische Länder. In einigen Ländern liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch darunter. Daran müssen sich auch Carchauffeure aus der Schweiz halten. In Ländern, die eine Carreisegeschwindigkeit von über 100 km/h zulassen, darf der Schweizer Fahrer dennoch nicht schneller als 100 km/h fahren.
Selbst wenn er wollte, könnte er diese Geschwindigkeitsgrenze nicht übertreten, da ein im Car eingebauter Tempobegrenzer den Motor bei der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit automatisch drosselt.

Oberstes Gebot eines Fahrers wird es immer sein, Sie möglichst pünktlich, vor allem aber sicher, an den Bestimmungsort Ihrer Reise zu bringen. Dafür ist er bestens ausgebildet.

Top